Skip to main content

  

Wartung und Pflege

  

Die Wartung und Pflege der Akkus trägt entscheidend zur Lebensdauer eines Akkus bei. Durch falsche Wartung, Pflege der Akkus kann sich diese stark reduzieren. Es kann bis zum unreparierbaren Defekt der Akkus führen. 

Bleiakkus

Bleiakkus sollten nicht tiefentladen werden. Die Betriebsspannung sollte so hoch als möglich gehalten werden. Durch völliges Entleeren der Bleiakkus oder durch lange Lagerung im entladenen Zustand beginnen die Zellen zu  sulfatieren und werden dadurch beschädigt. Dieser Prozess lässt sich nicht reparieren und führt meist zum Ausfall des Akkus.
  
Wir empfehlen ein Nachladen der Akkus ab einer Entladung von 30-50 %. Dann aber immer solange, bis das Ladegerät den Ladevorgang vollständig abgeschlossen hat. So Gewährleisten sie eine höchstmögliche Spannung der Zellen.
 
Während der Überwinterung oder einer langen Lagerung von Fahrzeugen mit Bleiakkus ist es zwingend notwendig, diese mindestens einmal im Monat nachzuladen bis der Ladevorgang vollständig abgeschlossen ist.

 Auf Bleiakkus leisten wir 6 Monate Gewährleistung

Lithiumakkus

Die Lebensdauer von Lithiumakkus wird meist in Ladezyklen angegeben. Sie verschwenden keine Ladezyklen wenn  sie den Akku bereits nach 50 %  Entladung wieder nachladen. Gesprochen wird immer von Vollzyklen. Zwei halbe Ladezyklen ergeben einen Vollzyklus

Lithiumakkus sollten niemals tiefentladen werden. Unterschreitet eine Lithiumzelle die Mindestspannung so bilden sich im Akku Brücken die zu einem Kurzschluss der Zelle führen können. Lithiumakkus sollten (wenn möglich) bei mittlerer Ladung gelagert werden. Wird ein Akku über längere Zeit nicht benötigt, bitte diesen vorher nicht voll aufladen. Eine Lagerung in vollgeladenem Zustand führt langfristig zu einer verkürzten Lebensdauer. Wenn man bei der Benutzung des Akkus die Wahl hat, empfehlen wir diesen prinzipiell nicht zu 100 % zu laden, sondern im mittleren Spannungsbereich zu betreiben. Selbstverständlich kann der Akku auch aufgeladen betrieben werden, um beispielsweise lange Strecken zu fahren. Es handelt sich um eine Empfehlung um das Maximum an Performance und Lebensdauer aus dem Akku herausholen zu können.

Wir empfehlen das Nachladen eines Lithiumakkus einer Restladung von 25%. Laden Sie diesen dann bis zu einem Ladezustand von 85-90%. Ihr Akku wird es Ihnen danken.

Bei einer längeren Lagerung von Lithiumakkus ist es notwendig, diese einmal im Monat bis ca. 65% der Akkukapazität nachzuladen.

Ladegeräte

Verwenden  nur die vom Hersteller zugelassenen und empfohlenen Ladegeräte.

Aufladen mit zu hohem Ladestrom um schneller aufladen zu können, können Blei sowie Lithiumzellen irreparabel beschädigen und im schlimmsten Fall bis zum Brand führen.

​Trennen Sie das Ladegerät nach dem jedem Ladevorgang vom Akku. Ein Permanent angeschlossenes Ladegerät kann zum Überladen des Akkus führen und somit diesen schädigen.  

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher bei uns unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

KLK Ortner GmbH
Haiderstrasse 38
A-4052 Ansfelden

  1. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.“

Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks

Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Der Zustand „vollständige Entladung“ ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

Entsorgung

Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Restmüll gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. – Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Abfallsammlung zu geben.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. 

Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten und Altbatterien.

KLK-Ortner GmbH - E-Scooter
KLK-Ortner GmbH – E-Scooter
Image is not available

 

KLK Ortner GmbH – Ihr Fachmann für E-Scooter in Oberösterreich

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung  – kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter +43 7229 78378.