Rechtliche Informationen zum E-Scooter
Allgemeines
Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:
- Elektro-Scooter: Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
- Elektro-Moped/Elektro-Roller:
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
Elektro-Scooter
Hinweis
Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.
Allgemeines
Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller („Elektro-Scooter“) mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“.
Benützung
Achtung
Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.
Erlaubt ist das Befahren von
- Radfahranlagen,
- Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist sowie
- Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. Zuständig sind dafür die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich. In Wien ist das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.
Verboten ist insbesondere auch,
- eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
- während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
- ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder
- in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.
Alter
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.
Wir empfehlen grundsätzlich das Tragen eines Helmes .
Ausrüstung
Elektro-Scooter sind mit
- einer wirksamen Bremsvorrichtung
- weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
- roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
- gelben Rückstrahlern auf der Seite
- und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht
auszurüsten.
Abstellen
Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.
Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Inhaltlicher Stand: 27.08.2019
Abgenommen durch: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 600 Watt
- Sturzhelmpflicht
- Das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeugs durchzuführen.
- Es muss immer Verbandzeug mitgeführt werden.
- Eine Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
- Für das Lenken benötigen Sie einen Führerschein
- §§ 1, 18, 41 Führerscheingesetz (FSG)
- §§ 1, 2 Abs 1, 96 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 2 Abs 1, 88b Straßenverkehrsordnung (StVO)
KLK Ortner GmbH – Ihr Fachmann für E-Scooter in Oberösterreich
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter +43 7229 78378.